Neues Gesetz zu Prepaid-Karten: Ab 1.07.17 nur noch mit Personalausweis

Neues Gesetz zu Prepaid-Karten: Ab 1.07.17 nur noch mit Personalausweis

Ab 01. Juli 2017 ist Schluss mit dem anonymen Verkauf von Prepaid-Karten. Ab diesem Zeitpunkt greift nämlich ein neues Gesetz zu Prepaid SIM-Karten.

Du kannst also nicht mehr im Discounter an der Ecke ein Prepaid-Paket holen und gemeinsam mit Lebensmitteln übers Band gehen lassen und loslegen.

Aktiviert werden Prepaid-Karten dann nur noch gegen Vorlage eines Personalausweises. Wir klären das Wie und Warum.


Neue Regelung im Telekommunikationsgesetz

Bislang galt nur für Mobilfunkverträge der Identitätsnachweis.

Was Du von einem Vertrag also eventuell schon kennst, wird jetzt erweitert auf Prepaid-Angebote. Die erweiterte Ausweispflicht wurde vom Bundestag im Paragraphen 111 des Telekommunikationsgesetzes beschlossen.

Daher sind auch alle Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, die neue Regelung einzuhalten. Sie müssen also Deine Identität überprüfen und dürfen nur dann eine Prepaid-SIM aktivieren.


Ziel der Neuregelung

Der Gedanke dahinter ist eine Verkleinerung der Terrorgefahr. Wer eine Prepaid-Karte ohne Nachweis erwerben kann, bleibt anonym.

Die Mobilfunknummer könnte dann für gefährlichen Informationsaustausch genutzt werden.

Wird die SIM-Karte aber auf eine Person registriert, ist die Nachverfolgung einfacher. Kann die Nummer mit kriminellen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden, war es bislang durch die Anonymität beim Kauf nicht möglich, die SIM-Karte auf eine bestimmte Person zurückzuführen und ihre Strafbarkeit festzulegen.

Das ändert sich ab 01. Juli und soll die Terrorgefahr damit senken.


Wie aktivierst Du ab Juli eine Prepaid-Karte?

Das Telekommunikationsgesetz schreibt zwar den Mobilfunkanbietern vor, dass die Identität der SIM-Nutzer vor Aktivierung erfasst werden muss, es lässt den Anbietern aber offen, wie genau sie das Ident-Verfahren durchführen.

Wichtig ist das Nutzen eines zugelassenen Ausweisdokumentes – also Personalausweis, Reisepass, Einwanderungsnachweis oder der Auszug aus dem Handels-Genossenschaftsregister (für Firmenhandys).

Somit ergeben sich verschiedene Möglichkeiten für Dich, je nachdem zu welchen Netzanbieter Du gehen willst.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Telekom und Vodafone bieten Video-Ident

Entscheidest Du dich für eine Prepaid Karte der Telekom oder alternativ für eine Vodafone Prepaid-Karte, kannst Du die SIM-Karte zunächst wie gewohnt online bestellen oder direkt im Discounter, an der Tankstelle etc. mitnehmen.

Sie bleibt aber inaktiv, bis Du Dich auf den Webseiten der Anbieter für das Video-Ident-Verfahren anmeldest. Du brauchst eine Webcam, damit Du einem Mitarbeiter Deinen Ausweis im Video-Chat zeigen kannst. Sobald die Angaben geprüft sind, wird die SIM-Karte freigeschaltet.


Andere Prepaid Anbieter planen noch

Prepaid-Verkäufer anderer Marken haben noch keine eindeutigen Angaben gemacht, wie sie die Identität der Besitzer künftig überprüfen wollen. Möglich wäre beispielsweise auch eine Identitätsprüfung bei der Deutschen Post oder die Nutzung der Online-Funktion des neuen Personalausweises. Es gibt bereits kritische Stimmen, die das Entstehen von Mehrkosten fürchten.

Allerdings betonen alle Prepaid Anbieter auf Nachfrage, dass dies vermieden werden soll und die Kosten nicht auf die künftigen Käufer abgewälzt werden.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"