Ab 15.06.17: Roaming Gebühren fallen weg

Du hast einen Grund zu feiern! Ab heute gibt es keine Roaming-Gebühren mehr, wenn Du in der EU unterwegs bist und Deinen Liebsten schreiben oder sie anrufen möchtest. Das gilt natürlich auch für den umgekehrten Fall, wenn Du Zuhause bist und aus der EU angerufen/angeschrieben wirst. Das ist das Ergebnis des Europäische Parlaments, dass im November 2015 bereits über die Abschaffung beschlossen habt.

Die EU-Verordnung ab dem 15. Juni 2017: Was ist neu?

Abschaffung von Roaming Gebühren ab 15.06.17Das Motto „Fühl‘ Dich wie Zuhause“ greift jetzt auch beim Telefonieren, SMS-Schreiben und Surfen im EU-Ausland. Alle EU-Länder haben sich dazu bereit erklärt, keine Preisaufschläge bei allgemeinen Handytarifen – auch Prepaid – mehr zu nutzen. Die entstehenden Roaming-Kosten dürfen die Mobilfunkanbieter also nicht mehr an Dich oder Deine Gesprächspartner weitergeben.

Das führt in vielen Urlaubsländern zu einer ordentlichen Preissenkung. Die gleichen Tarife wie im Heimatland greifen dank der neuen Roaming-Verordnung für Handys und Smartphones ebenso wie für Dein Tablet oder genutzten Surfstick. Das internationale Roaming wird also auch beim Surfen zum Heimspiel.

Allerdings fängt das neue Gesetz dann doch nicht alle Gebührenfallen ab. Es gibt leider weiterhin Ausnahmefälle, in denen es teu(r)er werden kann. Die haben wir für Dich zusammengetragen.

Gut informiert: Welche Ausnahmefälle bringen weiterhin Zusatzkosten?

Auch wenn sich die 28 EU-Staaten für das „Roam like Home„-Prinzip entschieden haben, sind die Anbieter nicht verpflichtet, jedem Kunden das Roaming anzubieten. Das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass bei günstigen Tarifen insbesondere das Datenvolumen bei EU-Reisen beschränkt werden wird. Diese Möglichkeit können die Anbieter nutzen, damit ihre eigene Wirtschaftlichkeit nicht gefährdet wird.

Auch ein Missbrauch der neuen Verordnung durch Einzelpersonen soll verhindert werden. Wer sich beispielsweise eine SIM-Karte (Prepaid) in einem EU-Land kauft, weil die Tarife dort günstiger als im Heimatland sind, kommt damit nicht durch. Nach vier Monaten Nutzung darf der Mobilfunkanbieter nachhaken und die Roaming-Kosten doch in Rechnung stellen. Ebenfalls eine Ausnahme stellt das Telefonieren, SMS-Schreiben und Surfen innerhalb von Schiffsnetzen dar. Auf einer Kreuzfahrt können dir also ebenso wie im EU-Ausland doch wieder Roaming-Gebühren begegnen.

Unser Fazit:

Vermeide unschöne Zusatzkosten, indem Du Dich trotz des neuen „Roam like Home“-Prinzips vor dem Urlaub bei Deinem jeweiligen Mobilfunkanbieter informierst.

Quelle:
Europäische Kommission – Abschaffung der Roamingaufschläge

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