Roaming-Gebühren werden also doch wie beschlossen am 15. Juni 2017 EU-weit abgeschafft

Roaming-Gebühren werden also doch wie beschlossen am 15. Juni 2017 EU-weit abgeschafftDer letzte Entwurf zur Abschaffung der Roaming Gebühren in der EU hat für viel Kritik gesorgt. Durch die Klausel, dass nur eine gewisse Anzahl von Tagen die SIM-Karte in den Netzen anderer Länder genutzt werden kann. Die Begrenzung lag bei mageren 90 Tagen, zudem sah der Entwurf vor, dass einmal monatlich eine Einbuchung in das Heimatnetz erfolgen muss, damit die Karte aktiv bleibt.

All diese Regulationen mit dem Ziel, einen Missbrauch zu verhindern. Denn auch jetzt befürchten noch viele Provider, dass günstigere Auslandstarife in der Heimat genutzt werden, um hier deutlich teurere Angebote erfolgreich umgehen zu können. Doch jetzt hat sich die EU-Kommission auf ein neues Roaming Konzept einigen können, welches die Roaming-Gebühren also doch am 15. Juni 2017 EU-weit abschafft.

Was beinhaltet der neue Entwurf?

Das Ziel, die Roaming Gebühren im Jahr 2017 komplett abzuschaffen, ist übrigens nie angezweifelt und verschoben worden. Mit dem neuen und nun zweiten Entwurf reagiert die Politik nur zügig auf den großen Protest, der aus vielen Ländern zu vernehmen war. Im neuen Entwurf sind die beschriebenen Einschränkungen nicht mehr vorhanden, sodass es tatsächlich wie ein komplettes Abschaffen der Roaming-Gebühren in allen EU- Ländern erscheint. Allerdings gesteht der neue Entwurf den Providern ein Handlungsrecht bei einem vermuteten Missbrauch zu.

In der Erklärung von Günther H. Oettinger, der EU-Kommissar für digitale Wirtschaft und Gesellschaft ist, heißt es:

„Die Maßnahmen der Kommission zur Abschaffung der Roaming-Gebühren nutzen den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dank des heute vorgelegten Entwurfs der Vorschriften können wir die Roaming-Gebühren ab dem 15. Juni 2017 für all jene, die regelmäßig in der EU reisen, abschaffen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Betreiber gegen einen Missbrauch der Bestimmungen gewappnet sind.“

Was bedeutet das für den Kunden?

Im Grunde handelt es sich hierbei um eine sehr ungenaue Formulierung. Denn so liegt es immer im Ermessen des Providers, ob ein Missbrauch vorliegt oder nicht. Sprechen einige Provider erst nach mehreren Monaten am Stück der Nutzung im Ausland vom Missbrauch, können andere bereits einschreiten, wenn seit 30 Tagen keine Einbuchung im eigenen Netz erfolgte. Oder anders ausgedrückt: Inwieweit eine freie Nutzung in der gesamten EU möglich ist, wird maßgeblich durch die Kulanz des Providers bestimmt.

Genau festgelegt ist jedoch das Vorgehen, wenn ein Verdacht auf Missbrauch vorliegt. Hier kann der Provider dann direkten Kontakt zum Kunden aufnehmen und diesem eine Verwarnung aussprechen. Verändert sich das Verhalten auch nach der Verwarnung nicht, können in letzter Instanz zusätzliche Gebühren für die außerordentliche Nutzung verlangt und berechnet werden. Die Kosten sind mit bis zu 4 Cent pro Minute oder sogar 85 Cent pro Megabyte nicht unerheblich.

Übrigens: Fühlt sich der Kund zu unrecht abgemahnt oder akzeptiert die zusätzlichen Gebühren nicht, kann gegen die Entscheidung des Providers Einspruch erhoben werden. Da dies jedoch nicht unerheblichen Aufwand und zusätzliche Kosten bedeuten kann, gehen diesen Weg wohl nur wenige Nutzer.

Die finale Abstimmung fehlt…

Im Dezember diesen Jahres soll der Entwurf rechtskräftig werden, zum jetzigen Zeitpunkt fehlen die Zustimmungen sämtlicher Mitgliedsstaaten und auch der europäischen Regulierungsbehörde. Die endgültige Abschaffung soll dann im Juni 2017 durchgeführt werden.

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